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Rückgabe von Gefahrgut

Über die Rückgabe von Gefahrgut

Alle Produkte, die entzündliche, unter Druck stehende, ätzende, umweltgefährdende oder anderweitig gefährliche Chemikalien enthalten, werden als Gefahrgut gekennzeichnet.

Diese Produkte sind daher nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport zugelassen. Ein gefährliches Produkt unterliegt dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Das bedeutet, dass das Transportrisiko bei diesen Produkten höher ist als bei anderen.

Nachfolgend finden Sie Anweisungen zur Rücksendung.

Was ist bei der Verpackung zu beachten?

Verwenden Sie, wenn möglich, die Originalverpackung zur Rücksendung des Produktes. Diese besitzt die notwendigen Aufdrucke und die erforderliche Verpackung für die Versendung dieses Produktes. Ist die Originalverpackung beschädigt, benutzen Sie bitte ein neues Paket. Bei Produkten, die Batterien (einschließlich Lithium-Batterien) enthalten, stellen Sie bitte sicher, dass die Verpackung fest und stabil ist. Vermeiden Sie außerdem, dass sich das Produkt in der Verpackung hin- und herbewegen oder versehentlich eingeschaltet werden kann. Sie sollten alle Behälter, die unter Druck stehen oder mit Flüssigkeiten oder anderen Substanzen, die austreten können, gefüllt sind, sicher verschließen, um ein Austreten des Inhaltes während des Transports zu verhindern. Platzieren Sie das Produkt, wenn möglich, aufrecht im Paket und verpacken Sie es so, dass es sich nicht frei bewegen kann. Am besten benutzen Sie das gegebenenfalls in der Originalsendung enthaltene Füllmaterial oder etwa Zeitungspapier zum Ausfüllen der Freiräume.

Wenn Sie mehrere gefährliche Artikel zurücksenden, ist es wichtig, diese einzeln, nicht zusammen in einem Paket zurückzuschicken, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

Was ist beim Paketaufkleber zu beachten?

Wenn Sie das Originalpaket von AISCI benutzen, so brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Prüfen Sie, ob der Aufkleber lesbar ist. Es sollte wie einer der folgenden aussehen: 

 Hazmat Symbol

 

 

Beschädigtes Gefahrgut

Bitte beachten Sie, dass bei schwer beschädigten Lithium-Batterien und Metall-Batterien (z. B. Austritt von Batterieflüssigkeit, etc.) von einer Rücksendung vollständig abzusehen ist. Solche Batterien sind aus Sicherheitsgründen über die örtlichen Gefahrgut-Sammelstellen zu entsorgen. Entfernen Sie in diesem Fall die beschädigte Batterie aus dem Gerät. Bitte schicken Sie das Gerät ohne die Batterie an AISCI zurück. Sollte ein Entfernen der beschädigten Batterie nicht möglich sein, oder der zurückzuschickende Artikel die beschädigte Batterie selbst sein, entsorgen Sie die Batterie über die örtlichen Gefahrgut-Sammelstellen. Darüber hinaus informieren Sie bitte unseren Kundenservice hierüber. In diesem Fall behält sich AISCI das Recht vor, einen Nachweis über die Entsorgung des Artikels einzufordern. Stellen Sie sicher, dass Sie einen entsprechenden Nachweis durch die Gefahrgut-Sammelstelle vorliegen haben.

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